Tod und Trauer
Quelle: Pfarrei Eschenz

Der Tod ist ein tiefer, endgültiger Schnitt. Er kommt langsam und vorbereitet oder völlig unerwartet. Für die Angehörigen und Freunde ist es immer schmerzlich, Abschied zu nehmen.
Trost finden Menschen in diesen schweren Stunden durch die Anteilnahme von Menschen und durch den Glauben, dass der Tod nicht das Ende von allem ist. Es ist die österliche Hoffnung, dass Gott den Tod in neues Leben verwandelt. Diese Hoffnung drückt sich in Gebeten und Gottesdiensten aus. So können die Angehörigen beten: „Der Herr schenke ihm/ihr die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihm/ihr. Lass ihn/sie ruhen in Frieden.“

Wegleitung im Todesfall

Lassen Sie sich vom Hausarzt/Arzt eine ärztliche Todesbescheinigung ausfüllen.
Melden Sie den Todesfall beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt der zuständigen Gemeinde, anschliessend nehmen Sie Kontakt mit dem Seelsorger oder dem jeweiligen Sekretariat auf, um das Datum, den Trauergottesdienst und die Beisetzung zu besprechen.

 

Gemeinde Eschenz

Gemeinde Mammern

Gemeinde Wagenhausen

Stadtverwaltung Stein am Rhein und
Gemeinde Hemishofen

Gemeinde Ramsen

Gemeinde Buch

Gemeinde Diessenhofen

Gemeinde Basadingen

Gemeinde Schlatt (Paradies)

 

Kanton Thurgau - Wegleitung bei einem Todesfall
Kanton Thurgau - Checkliste Todesfall

Trauerbegleitung

Das Loslassen ist nicht zu Ende, auch wenn die Beerdigung vorbei ist, und das meiste Organisatorische erledigt ist. Oft beginnt erst dann die schwierige Zeit.
Trauernde fühlen sich oft allein mit ihren Gefühlen der Verunsicherung, der Traurigkeit, des Haderns, der Angst und der Bedrückung, aber auch allein mit der Erinnerung.


Wenn Sie es wünschen, begleiten Sie unsere Seelsorger auf dem Weg der Trauer und nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und Zweifel.

Vielleicht gelingt es, Spuren der Hoffnung zu entdecken.
 

Gerne dürfen Sie auch die Verantwortliche des Besuchsdienstes kontaktieren.
 

In Frauenfeld und Schaffhausen gibt es zudem ein Trauercafe.
Einmal im Monat können sich Betroffene in einem geschützten Rahmen austauschen, gegenseitige Anteilnahme und Solidarität erfahren.

https://www.kath-frauenfeldplus.ch/trauercafe

https://schaffhausen.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/trauercafe

Dreissigster (Gedächtnis), Jahrzeiten, Totengedenken an Allerheiligen

Dreissigster
Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod («Dreissigster»). Dieser Gottesdienst kann eine wichtige Hilfe in der Zeit der Trauer sein. Bitte melden Sie sich in Ihrer Pfarrei, wenn Sie den Dreissigsten feiern möchten.Der Dreissigste wird im Rahmen eines normalen Gottesdienstes gefeiert.
Messstipendium
ist eine Gabe an einen Priester, der in einer vom Spender bestimmten Meinung, der so genannten Intention, mit den Gläubigen eine Messe feiert. Der Betrag des Stipendiums wird von der Schweizer Bischofskonferenz einheitlich für die Bistümer der Schweiz festgelegt. Er beträgt zurzeit zehn Franken.
Jahrzeitstiftung
Wenn sich der Todestag jährt, kommen auch bei vielen Angehörigen Erinnerungen und Gefühle besonders stark auf. Es kann in dieser Zeit helfen, den Verstorbenen/die Verstorbene und sich selbst in einer grösseren Gemeinschaft der Gläubigen aufgehoben zu wissen. Sie können veranlassen, dass um die Zeit des Jahrestages des Todes ein Gottesdienst in Erinnerung an den Verstorbenen/die Verstorbene gefeiert wird.
Es ist eine so genannte Schenkung mit Auflagen, im kirchlichen Recht in c. 1303 § 1, 2° CIC als unselbständige, fromme Stiftung bezeichnet. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Geldbetrag an eine natürliche oder juristische Person bezahlt wird. Diese verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Priester nach Meinung derjenigen, die eine Jahrzeitstiftung errichtet hat, die Messe feiern und dafür aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens das Messstipendium erhalten. Diese Verpflichtung ist für neue Stiftungen zeitlich auf maximal 25 Jahre beschränkt. Die Modalitäten und Auflagen werden vom Stifter und dem Begünstigten in der so genannten Jahrzeiturkunde geregelt.
Die Jahrzeiturkunde wird in vier Exemplaren erstellt und vom Stifter/ von der Stifterin, von der Leitung der Pfarrei und vom Bischöflichen Ordinariat (Kanzler) unterzeichnet. Sofern die Kirchgemeinde den Jahrzeitenfonds verwaltet, wird die Urkunde von einem bevollmächtigten Vertreter der Kirchgemeinde (Präsident oder Aktuar) gegengezeichnet. Alle Beteiligten erhalten je ein Exemplar. Jahrzeiten können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahre errichtet werden. Der Preis ist aus finanztechnischen Gründen etwas höher als die aktuelle Summe der einzelnen Messtipendien und beträgt zurzeit 150, 200, 250 oder 300 Franken.
Totengedenken an Allerheiligen:
In den Gottesdiensten an Allerheiligen wird der Verstorbenen des vergangenen Jahres gedenkt. Die Daten entnehmen sie dem Pfarreiblatt forumKirche.

Friedhofgebühren

Wir sind für Sie da und geben gerne Auskunft

Robert Weinbuch

Robert Weinbuch

Pastoralraumleiter

+41768301364
robert.weinbuch@kath-amseeundrhy.ch

Pfarrer Johannes Mathew

Pfarrer Johannes Mathew

Leitender Priester
+41526571046
+41789085530
johannes.mathew@kath-amseeundrhy.ch

Regula Weber

Regula Weber

Strategiegruppe
Katechese-Verantwortliche
Katechetin
Freiwilligen-Animatorin
Kinderfeiern Eschenz, Klingenzell, Mammern,Stein/Rhein
Kinderchor
Jugendmusikband
Grüner Güggel
+41527416206

regula.weber@kath-amseeundrhy.ch

Tamara Gubler

Tamara Gubler

Sekretariat Eschenz
+41527414924

sekretariat.eschenz@kath-amseeundrhy.ch

Claudia Gomer

Claudia Gomer

Sekretariat Ramsen
+41527401118

sekretariat.ramsen@kath-amseeundrhy.ch

Simona Stäheli

Simona Stäheli

Kirchgemeinde Untersee-Rhein, Aktuarin
simona.staeheli@kg-untersee-rhein.ch
Ansprechperson Ministranten Diessenhofen und Basadingen
+41526571046

sekretariat.diessenhofen@kath-amseeundrhy.ch